Die elektronische Patientenakte (ePA)

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Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn sie widersprechen. Die ePA soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, die Medikation oder andere relevante Informationen stehen damit sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten auf einen Blick zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Krankenakte. Wünscht eine krankenversicherte Person keine Einrichtung einer elektronischen Versichertenakte kann sie der Einrichtung auf verschiedenem Weg widersprechen. Darüber hinaus gibt es für Versicherte mit elektronischer Patientenakte verschiedenen Möglichkeiten, den Zugriff auf die elektronische Patienakte durch Behandelnde zu unterbinden oder zu beenden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der KVNO, auf der Seite der DGPT und unter folgendem Link